1) Die Honorarberechnung für deutsche Ärzte erfolgt individuell auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bei EU-Ärzten erfolgt die Abrechnung nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht des Sitzstaates. Die Rechnung wird nach Rezeptausstellung oder nach Abschluss der Konsultation fällig. Gemäß §4 Nr. 14a UStG unterliegen die erbrachten ärztlichen Leistungen keiner Umsatzsteuerpflicht. Eine ärztliche Behandlung ohne persönlichen Kontakt ist nicht in jedem Fall möglich. Sie setzt voraus, dass nach anerkannten medizinischen Fachstandards gemäß §630a BGB eine persönliche Untersuchung für das jeweilige Krankheitsbild nicht zwingend notwendig ist. Ob ein Rezept ausgestellt werden kann, entscheidet der behandelnde Arzt nach sorgfältiger Einzelfallprüfung.
2) higreen! vermittelt den Kontakt zwischen Patienten, Ärzten und Apotheken und stellt die technische Infrastruktur für die Rezeptübermittlung bereit. Bestellung und Bezahlung von Arzneimitteln finden direkt bei der jeweiligen Apotheke statt. Dem Patienten werden sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaiger Versandkosten vor Vertragsschluss transparent offengelegt. Das auf unserer Plattform ausgewiesene Honorar betrifft allein die ärztliche Leistung. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dir und der Apotheke zustande. Apotheken sind rechtlich eigenständig und handeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Arzneimittelabgabe.
3) Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle medizinische Beratung. Für eine ärztliche Behandlung stehen dir auf unserer Plattform qualifizierte und verifizierte Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.